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2G ab 24.11.

2G (Geimpft oder Genesen)

Ab heute ist auch für den Besuch der Tanzschule ein 2G-Nachweis erforderlich!  

▶️ GEIMPFT: Gültig ab 2 Wochen nach letzter Impfung 
▶️ GENESEN: Nicht länger als 6 Monate genesen 

✔️ KINDER bis 6 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen 
✔️ KINDER bis 15 Jahre, hier gilt die Schultestung als Nachweis 
✔️JUGENDLICHE ab 16 Jahre bitte Nachweis vorlegen (Schülerausweis)

ELTERN oder BEGLEITUNG der Kinder müssen ebenfalls einen 2G-Nachweis mitführen, wenn unsere Innengastronomie besucht wird. Das Bringen der Kinder zum Eingang und das Abholen am Ausgang ist OHNE Nachweis möglich. Der Aufenthalt während der Stunde ist weiterhin nur als Gast in unserer Gastronomie (Innen NUR MIT Nachweis) möglich. 

Das Team der Tanzschule Rautenberg freut sich auf Euch und viele schöne Tanzmomente! 

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