AGB
- Die Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten) auf der Anmeldung bzw. die Anerkennung der AGB's bei einer Online-Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars.Auch wenn unverschuldet nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Eine Rückzahlung wird nicht geleistet. (Ausnahme: siehe Punkt 3 und 4)
- Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren durch die Tanzschule eingezogen und sind jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig. Auf Wunsch kann der Beitrag auch bar bezahlt werden. Bei Barzahlung ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat im Voraus zu begleichen. Bei Minderjähigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
- Die Leitung der Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kursus den bis dahin angemeldeten Teilnehmern kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkursus vorzuschlagen. Der Teilnehmer erhält seine bisher geleisteten Zahlungen zurück bzw. auf seinen Wunsch eine Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern er keinen Gebrauch vom Alternativvorschlag macht.
- In Besonderen Fällen (schwere Krankheit, Unfall) ist jedoch eine Gutschrift des Honorars zur Teilnahme an einem späteren Kurses möglich. Der Teilnehmer hat dieses schriftlich unter Beifügung einer ärztlichen Bescheinigung der Tanzschulleitung mitzuteilen. Sollte der Teilnehmer dies im laufenden Kursuszeitraum in Anspruch nehmen, so erhält er eine anteilige Gutschrift für die noch ausstehenden Unterrichtsstunden, gerechnet ab Eingang (Poststempel) der ärztlichen Bescheinigung.
- Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschulleitung in jedem Falle frei.
- Während der Schulferien NRW, sowie an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Die Tanzschule garantiert mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Jahr.
- Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben keinen Zutritt. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jederzeit gestattet.
- Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste und verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Teile des Unterrichtsprogrammes, insbesondere Choreographien sind geistiges Eigentum der Tanzschule Rautenberg. Ein Weitergeben an Nicht-Kursuszugehörige bzw. andere Dritte ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und eventueller Schadenersatz geltend gemacht!
- Die Tanzschule übernimmt bei einer Anmeldung als Single keine Garantie für das Vorhandensein eines ständigen Tanzpartners, ist jedoch bemüht, bei einem nicht ausgeglichenen Kurses, einen geeigneten Tanzpartner zu finden.
- Die Mitgliedschaft beginnt bei Eintritt, soweit dieser vor dem 15. eines Monats erfolgt, rückwirkend zum 1. des Monats, so dass ein voller voller Monatsbeitrag geschuldet ist. Erfolgt der Eintritt mit dem 15. eines Monats oder später, so ist für diesen Monat der Monatsbeitrag zur Hälfte zu begleichen.
- Kündigungen bedürfen schriftlicher Form und sind mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Laufzeitende (bei Dance-Factory und Kinderkursen 4 Wochen zum Monatsende) einzureichen.
- Bei dauerhafter/schwerwiegender Erkrankung oder Unfällen bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, die eine Teilnahme unmöglich machen, ist eine fristlose Kündigung zum Monatsende durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.
- Wir bitten selbstständig rechtzeitige begleichen der Monatsbeiträge bzw. auf Deckung des angegebenen Kontos zu achten, da die Tanzschulleitung sich vorbehält, bei Zahlungsrückständen bzw. mangelnder Kontodeckung Mahnungen zu verschicken und die anfallenden Bearbeitungs- und/oder Bankgebürhen dann in voller Höhe zu Lasten des Betroffenen Kunden gehen zu lassen.
- Die Tanzschulleitung ist berechtigt die Anfangs- und Endzeiten, den Tag, und die Unterrichtslänge der Kurse zu verändern und diese eventuelle zu teilen oder sogar aufzulösen. dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen und dann selbstverständlich durch rechtzeitige Mitteilungen im Unterricht oder Prospekten oder Aushang in der Tanzschule.
- Eine Änderung/Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule vorgenommen werden.
a) bei Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz
b) aus betrieblichen Gründen, jedoch pro Kalenderjahr maximal um 8% auf den jeweiligen Monatsbeitrag - Fotografieren, Viedeo- und Filmaufzeichungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichungen in und vor unserem Hause sind nur mit Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet. Bei Bällen und öffentlichen Auftritten sind diese selbstverständlich erlaubt.
- Nebenabreden bedürfen schriftlicher Form.
- Sollte eine oder mehrere Klauseln gemäß §307 - 309 BGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte nach § 306 BGB davon unberührt.
Stand: 09.02.2010

