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AGB

1. Die Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift des Erziehungsberechtigten) auf der Anmeldung bzw. die Anerkennung der AGB's bei einer Online-Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars. Auch wenn unverschuldet nicht teilgenommen wird, ist das Honorar in voller Höhe zu zahlen. Eine Rückzahlung wird nicht geleistet. (Ausnahme: siehe Punkt 3 und 4)


2. Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschriftverfahren durch die Tanzschule eingezogen und sind jeweils zum 01. eines jeden Monats fällig. Auf Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung bezahlt werden. Bei Überweisung ist der Mitgliedsbeitrag einen Monat im Voraus zu begleichen. Bei Minderjähigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.


3. Die Leitung der Tanzschule ist berechtigt, bei zu geringer Beteiligung an einem Kursus den bis dahin angemeldeten Teilnehmern kurzfristig abzusagen oder gegebenenfalls einen Alternativkursus vorzuschlagen. Der Teilnehmer erhält seine bisher geleisteten Zahlungen zurück bzw. auf seinen Wunsch eine Gutschrift über diesen Betrag zur Teilnahme an einem späteren Termin, sofern er keinen Gebrauch vom Alternativvorschlag macht.


4. Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume, als auch die Auswahl der Lehrer steht der Tanzschulleitung in jedem Falle frei.


5. Während der Schulferien NRW, sowie an Feiertagen findet kein regulärer Unterricht statt. Die Tanzschule garantiert mindestens 34 Unterrichtseinheiten pro Jahr.


6. Der Unterricht findet in geschlossenen Kursen statt. Fremde haben keinen Zutritt. Bei Kindern und Jugendlichen ist die Anwesenheit der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten jederzeit gestattet.


7. Alle Preise richten sich nach der gültigen Preisliste.
 

8. Teile des Unterrichtsprogrammes, insbesondere Choreographien sind geistiges Eigentum der Tanzschule Rautenberg. Ein Weitergeben an Nicht-Kursuszugehörige bzw. andere Dritte ist nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und eventueller Schadenersatz geltend gemacht!


9. Die Tanzschule übernimmt bei einer Anmeldung als Single keine Garantie für das Vorhandensein eines ständigen Tanzpartners, ist jedoch bemüht, bei einem nicht ausgeglichenen Kurses, einen geeigneten Tanzpartner zu finden.


10. Die Mitgliedschaft beginnt bei Eintritt und läuft über die vereinbarte Laufzeit. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um den vereinbarten Zeitraum, wenn nicht 6 Wochen vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Ab 01.03.2022 geschlossene Verträge: 10. Die Mitgliedschaft beginnt am Eintrittsdatum und läuft über die vereinbarte Laufzeit. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils 1 Monat, wenn nicht  30 Tage vor Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.


11. Kündigungen bedürfen schriftlicher Form und sind mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Laufzeitende (bei Kids-Kursen 6 Wochen zum Monatsende) einzureichen.


12. Bei dauerhafter/schwerwiegender Erkrankung oder Unfällen bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, die eine Teilnahme unmöglich machen, ist eine fristlose Kündigung zum Monatsende durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich.


13. Wir bitten um selbstständiges rechtzeitiges begleichen der Monatsbeiträge bzw. auf Deckung des angegebenen Kontos zu achten, da die Tanzschulleitung sich vorbehält, bei Zahlungsrückständen bzw. mangelnder Kontodeckung Mahnungen zu verschicken und die anfallenden Bearbeitungs- und/oder Bankgebühren dann in voller Höhe zu Lasten des betroffenen Kunden gehen zu lassen.


14. Die Tanzschulleitung ist berechtigt die Anfangs- und Endzeiten, den Tag, und die Unterrichtslänge der Kurse zu verändern und diese eventuell zu teilen oder sogar aufzulösen. Dies geschieht aber nur in Ausnahmefällen und dann selbstverständlich durch rechtzeitige Mitteilung im Unterricht, Prospekten oder Aushang in der Tanzschule.


15. Eine Änderung/Anpassung der geltenden Preise kann durch die Tanzschule vorgenommen werden.
a) bei Änderungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes auf den nunmehr geltenden Umsatzsteuersatz
 b) aus betrieblichen Gründen, jedoch pro Kalenderjahr maximal um 8% auf den jeweiligen Monatsbeitrag


16. Fotografieren, Video- und Filmaufzeichungen bzw. Ton- oder Fernsehaufzeichungen in und vor unserem Hause sind nur mit Genehmigung der Tanzschulleitung gestattet. Bei Bällen und öffentlichen Auftritten sind diese erlaubt.

17. Nebenabreden bedürfen schriftlicher Form. Sollte eine oder mehrere Klauseln gemäß §307 - 309 BGB unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte nach § 306 BGB davon unberührt. Stand: 01.01.2018